Sa. Jul 27th, 2024

Allen russischen Staatsbürgern welche eine unbefristete oder befristete Aufenthaltsgenehmigung für den lettischen Staat haben, wird diese per Gesetz zum 1. September 2023 entzogen, bzw. für ungültig erklärt. Sie haben die Möglichkeit bis zum 1. September 2023 diese neu zu beantragen. Je nach Person/Sachlage kann die lettische Behörde eine neue Aufenthaltsgenehmigung verweigern.

Zusätzlich müssen bei dem neuen Antrag auch erstmals lettische Sprachkenntnisse Anforderung A2 nachgewiesen werden.

Ausgenommen sind Personen welche eine höhere Ausbildung in lettischer Sprache, oder den Schulabschluss in lettischer Sprache nachweisen können.

Ebenso Personen über 75 Jahre und unter 15 Jahre, sowie schwer medizinisch beeinträchtigte Personen.

Der Hintergrund ist die Befürchtung das durch nicht loyale russische Staatsbürger im Lande die Sicherheit und Ordnung der Republik gefährdet werden könne.

Interessanterweise gilt diese neue Regelung nicht für die fast 200000 Bürger Lettlands (etwa 10% der Gesamteinwohner) ohne Staatsangehörigkeit, welche mehrheitlich russischstämmig sind und nach dem Ende der Sowjetunion in Lettland blieben. Vermutlich wäre die lettische Bürokratie völlig überfordert wenn sie die neue Regelung auch darauf anwenden wollte, zumal, wohin könne man diese staatenlosen Personen dann ausweisen?

Vermutlich im Zusammenhang mit der neuen Regelung werden auch alle Ausländer in Lettland überprüft, wie ich aus meinem nahen Umkreis erfahren konnte.

Folgendes Schreiben erhielt eine Bekannte, welche schon seit 2004 in Lettland angemeldet ist, auch eine lettische ID Karte hat welche allerdings abgelaufen war, obwohl nach 5 Jahren automatisch eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für Europäische Staatsbürger erteilt wurde.

Darin steht die Aufforderung ein gültiges Reisedokument vorzuweisen da ansonsten die Aufenthaltsgenehmigung annuliert wird.

Die Frau begab sich daraufhin zum Einwohneramt zeigte ihren gültigen deutschen Reisepass vor und wollte ihre lettische ID Karte verlängern, daraufhin wurde sie mit einem Neuantrag für eine lettische Aufenthaltsgenehmigung versehen, den sie mit Passbildern etc. auszufüllen hätte.

Da sie das nicht einsah, aufgrund ihrer unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung sich trotzdem nochmals den Mühen eines kompletten Neuantrages zu unterziehen unternahm sie nichts weiter.

Nach knapp zwei Monaten erhielt sie Besuch von der Polizei um auch diesen ein gültiges Reisedokument vorzulegen.

Dazu sollte sie ein Papier ausfüllen und mit Kopie des Reisepasses ans Einwohnermeldeamt senden, was sie auch tat.

Inwieweit diese aufwendige zweifache Überprüfung ein Behördenfehler war, oder im Zuge der Überprüfung russischer Staatsbürger passierte, lässt sich nicht feststellen.

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