Die EU-Freizügigkeit ermöglicht einige Gedankenspielchen, die man allerdings differenziert betrachten muß. Diese Gedankenspielchen haben allerdings auch im Zusammenhang mit Lettland eine gewisse Aktualität.
Es gibt den Begriff des „Führerscheintourismus“. Dies bedeutet, daß unter gewissen Voraussetzungen EU-Bürger aus einem Land in einem weiteren EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben können. Der Verfasser wurde immer wieder in privaten Gesprächen oder auch dienstlich auf diese Möglichkeit von Dritten hingewiesen.
Manche Menschen versuchen hiermit einen Verlust einer Fahrerlaubnis in einem EU-Land zu umgehen, indem sie versuchen, in einem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis zu erwerben, um wenigstens in andern Ländern noch mobil zu sein. Dies soll übrigens künftig verboten werden. Es soll künftig ein in einem EU-Land ausgesprochenes Fahrverbot oder der Entzug dann für die ganze EU gelten. Hier wäre dann auch ein Neuerwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis innerhalb der EU wohl nicht mehr möglich.
Es soll zudem ein digitaler Führerschein kommen, wobei die alten Kartenführerscheine erhalten bleiben können (Recht auf eine analoge Existenz!), aber die heißgeliebte gute alte Pappe oder der berühmte Lappen verschwinden soll.
Bisher galt schon, daß das Ordnungswidrigkeitengeld für eine in einem EU-Land begangene Ordnungswidrigkeit im Heimatland des Delinquenten eingetrieben werden kann. Auch kann das Geld bei einer Wiedereinreise eingetrieben werden. Auch sind schon Personen für im EU-Ausland begangene Verkehrsstraftaten in ihren Heimatländern inhaftiert worden.
Regelmäßige Pendler zwischen dem Baltikum und Mitteleuropa haben ohne Anspruch auf Überprüfbarkeit durch den Verfasser berichtet, daß wohl vieles im Baltikum offenbar nicht vollstreckt werden soll oder nicht eingetrieben wird, was im Länder außerhalb des Balitikums an Ordnungswidrigkeiten geschehen sein soll.
Es gibt allerdings auch noch einen weiteren Grund, wehalb manche Leute über einen Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland nachdenken. Es sind Kostenaspekte:
In Deutschland kostet ein Führerschein inztwischen nur für die Klasse B -also der im Volksmund so genannte „Autoführerschein“ inzwischen selten unter 3000,– Euro. Es sind eher inzwischen über 4000,– Euro die Normalität geworden.
Zwar hat unser neuer Verkehrsminister – ein Jurist mit Namen Patrick Schneider – über Möglichkeiten nachgedacht, den Erwerb der Fahrerlaubnis wieder billiger zu machen, aber hier hat sich nach dem Eindruck des Verfassers wieder jemand in guter Tradition mit seinen Vorgängern Gedanken gemacht, der vermutlich noch nie einen Schüler im Auto ausgebildet hat. Heraus kam ein Konzept, das die Fahrschulen mit weiteren Investitionen und Unkosten belasten wird und die Preise vermutlich noch weiter treiben wird. Verdienen werden hier wohl hauptsächlich die Verkehrsverlage.
Aber auch ohne die neuen Einfälle unseres Juristen, der es sicher gut meint und leider schlecht macht, kostet eine Fahrstunde der Klasse B mindestens 45,– Euro, wir reden über eine Wirtschaftlichkeit für die Fahrschule je nach Gegend in Deutschland zwischen 60,– bis 120,– Euro pro 45 min = 1 Unterrichteinheit (UE) – und die Grundgebühren in Ballungszentren wie München und Hamburg können bis zu 1200,– Euro kosten.
Ein LKW-Führerschein kostet nach Auskunft von Auswanderern und Lettland und deren Freundeskreis in Deutschland hingegen die UE nur 20,– Euro. In Deutschland hingegen reden wir inzwischen über einen Betrag von mindestens 100,– Euro pro UE. Und hier fängt es an für manche interessant, in Lettland oder in Polen „einen Führerschein zu machen“ – wie das im Volksmund so schön heißt.
Nun ist aber das Problem, daß man sich in Deutschland auch nicht beliebig eine Fahrschule aussuchen kann, sondern sie muß eben in dem Bezirk liegen wo entweder der Aspirant seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitort oder seine Ausbildungsstätte hat. Und Polen hat hier inzwischen dem Führerscheintourismus den Riegel vorgeschoben und auch in Lettland sind die Bedingungen schärfer geworden. Auch Polen und Lettland erwarten inzwischen, daß man für einen Führerscheinerwerb ebenda einen Wohnsitz und ein Konto nachweisen muß.
Ab diesem Punkte sollte man anfangen zu rechnen, denn es ist nicht nur der Preis für die Fahrstunde allein, der die Kosten für den Führerschein ausmacht, denn all die am Schluß des Artikels ausgeführten Aspekte sollten nicht vergessen werden in der Berechung der Unkosten. Dies kann dann in der Gesamtbilanz den Führerschein teurer machen als wie wenn man ihn gleich in Deutschland erworben hätte – auch wenn die heute üblichen über 4000,– Euro ein stolzer Preis sind.
Es lohnt sich dann wirklich nur dann, wenn man privat oder beruflich bedingt eben diese unten aufgeführten Bedingungen problemlos erfüllen kann bzw. einige der aufgezählten Kostenfallen gar nicht anfallen.
Zudem sollte man aber auch noch bedenken, daß ein im Ausland erworbender Führerschein spätestens innerhalb eines halben Jahres nach Erwerb der Fahrerlaubnis in einen Führerschein des Landes getauscht werden sollte, in dem man sich hauptsächlich aufhält. Wenn man danach dann den Führerschein noch nicht getauscht hat, kann dies zu Problemen führen, die bis in den stafrechtlichen Bereich gehen können.
Man solle eben vorsichtig bleiben und nicht nur den reinen Fahrstundenpreis sehen!
Weiterführende Informationen:
Verkehrsrecht, Verlag C.H. Beck (der sog. „Rote Teufel“) – hier Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 28, 30 und 31 FeV
https://de.wikipedia.org/wiki/Patrick_Schnieder
https://www.youtube.com/watch?v=QRbO-1X_okY
https://www.youtube.com/watch?v=h0z-gmyC_0I
Man beachte bitte folgende Aspekte:
- einen Wohnsitz in Polen oder Lettland bekommt man nicht geschenkt
- Unkosten für die Verpflegung fallen an
- Unkosten für die Flugtickets oder Eisenbahnfahrkarten oder die Fähre fallen an
- weitere versteckte Unkosten können auch anfallen
- Wenn der Fahrlehrer zum vereinbarten Zeitpunkt ausfällt, war die Anreise frustran
- mitunter sind die Bedingungen in den Prüfungen in anderen EU-Ländern im Detail schärfer
- Bei Prüfungsversagen fallen erneute Unkosten an
- usw. usf. etc. etc. etc.
