Mo. Sep 16th, 2024

Aus den estnischen Nachrichten kann man entnehmen das das estnische Innenministerium weiterhin gewillt ist auch mittlerweile abgelaufene ukrainische Pässe von Flüchtlingen als Grundlage für eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu aktzeptieren.

Estland argumentiert:

„Die Aufenthaltserlaubnis und das Recht, sich in Estland aufzuhalten, sind nicht an den Pass, sondern an die Person geknüpft. Es ist möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, auch wenn der Pass ungültig ist“, so Mägi weiter.

Die ukrainische Botschaft in Estland sagt:

“Aus unserer Sicht ist es natürlich eine klare Präferenz, dass diese Aufenthaltsgenehmigungen auf der Grundlage gültiger ukrainischer Pässe erteilt werden.”

„Unserer Ansicht nach ist die Zeit ausreichend, um Ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen.“

https://news.err.ee/1609413784/ukrainian-ambassador-estonian-residency-ideally-only-for-valid-passport-holders

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